Was ist der JAEB?
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) – Interessenvertretung der Eltern
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist die gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kitas) sowie in der Kindertagespflege im jeweiligen Jugendamtsbezirk. Er vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber dem Jugendamt, der Politik und den Trägern der Kindertagesbetreuung.
Wie wird der Jugendamtselternbeirat gewählt?
Bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres wird in jeder Kita ein Elternbeirat gewählt.
Aus diesem Elternbeirat wird je Einrichtung
- eine delegierte Person sowie
- eine Stellvertretung
für den Jugendamtselternbeirat bestimmt.
Auch die Elternvertretungen der Kindertagespflege werden in diesem Zeitraum gewählt.
In der Versammlung der Elternbeiräte wird der Jugendamtselternbeirat anschließend bis spätestens 11. November eines jeden Jahres gewählt.
Gesetzliche Grundlage des JAEB
Der Jugendamtselternbeirat ist keine Elterninitiative, sondern ein gesetzlich legitimiertes Gremium, das vom Jugendamt unterstützt wird.
Die rechtliche Grundlage bildet das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen, konkret § 11 KiBiz.
Demnach ist dem JAEB bei wesentlichen Fragen der Kindertagesbetreuung die Möglichkeit zur Mitwirkung einzuräumen.
Mitwirkungsrechte des JAEB
Zu den zentralen Themen, bei denen der Jugendamtselternbeirat beteiligt wird, gehören unter anderem:
- Platzangebot und Ausbau der Kindertagesbetreuung
- Bedarfsplanung
- Anmelde- und Vergabeverfahren
- Flexibilisierung der Öffnungszeiten
- Planungen zu Neubauprojekten
- Ersatz- und Interimseinrichtungen für die Kindertagesbetreuung
Politische Vertretung im Jugendhilfeausschuss
Der Jugendamtselternbeirat ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (JHA) des jeweiligen Jugendamtsbezirks. Dadurch werden die Interessen der Elternschaft auch auf politischer Ebene vertreten.
Ein aktiver JAEB arbeitet eng mit den Trägern der Kindertagesbetreuung, der Verwaltung und der Politik zusammen und baut im Laufe seiner Amtszeit ein stabiles kommunales Netzwerk auf.
Quelle: Handbuch für Elternbeiräte – Landeselternbeirat NRW
