Elternmitwirkung im Überblick

Wahl der Elternbeiräte in Kindertageseinrichtungen

In jeder Kindertageseinrichtung werden bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres die Elternbeiräte gewählt.

  • Die Wahl erfolgt in einer Kita-weiten Elternversammlung,
  • teilweise gruppenweise, wie es früher im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vorgesehen war.

In vielen Einrichtungen gibt es dann:

  • zwei Elternbeiräte je Gruppe,
  • aus denen in einigen Kitas einen **Elternbeiratsvorsitzenden** und eine Stellvertretung für die gesamte Einrichtung gewählt werden.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen.

Der Rat der Tageseinrichtung

Der Elternbeirat ist Teil des Rats der Tageseinrichtung, eines Gremiums, das sich aus folgenden Vertretern zusammensetzt:

  • Träger der Einrichtung
  • Kita-Personal
  • Eltern

Laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sollte der Rat mindestens einmal im Jahr tagen.

Beispiele für Themen im Rat der Tageseinrichtung:

  • Festlegung der Schließtage der Einrichtung
  • Abstimmung über wichtige organisatorische und pädagogische Entscheidungen

Beteiligung im Jugendamtselternbeirat (JAEB)

Aus der Mitte des Elternbeirats werden einer Delegierter und eine Stellvertretung für den Jugendamtselternbeirat (JAEB) gewählt.

  • Die Delegierten werden zur Versammlung der Elternbeiräte eingeladen (11. Oktober – 10. November),
  • in dieser Versammlung wird der JAEB für den Jugendamtsbezirk gewählt.

Auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege können bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen.
Diese Vertretung nimmt ebenfalls an der Versammlung teil und kann für den JAEB kandidieren.

Weitergabe auf Landes- und Bundesebene

In der konstituierenden Sitzung des JAEB werden einer Delegierter und eine Stellvertretung für den Landeselternbeirat NRW (LEB NRW) gewählt.

  • In der Vollversammlung der JAEB NRW wird anschließend der 15-köpfige Landeselternbeirat gewählt (gemäß KiBiz, bis 30. November).
  • Seit der 2020 in Kraft getretenen KiBiz-Fassung ist eine Amtszeit von zwei Jahren sowohl für JAEB als auch für LEB möglich.

Auf Bundesebene existiert die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi):

  • Eigeninitiativ gegründet 2014,
  • Seit Juni 2021 ausdrücklich in § 83 SGB VIII erwähnt.

Quelle: Handbuch für Elternbeiräte – Landeselternbeirat NRW