Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Tagespflegeplatz
Flächendeckender Rechtsanspruch seit 2013
Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder in Deutschland einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung.
Die Grundlage bildet § 24 SGB VIII.
Dieser Rechtsanspruch gilt auch für Kinder unter 3 Jahren.
Anspruch für Kinder unter 3 Jahren
Für Kinder unter 3 Jahren kann der Anspruch sowohl durch
- einen Kita-Platz
- oder einen Platz in der Kindertagespflege
erfüllt werden.
Damit haben Eltern die freie Wahl der Betreuungsform, je nach individuellem Bedarf.
Anspruch für Kinder ab 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Kita-Platz.
- Sollte euer Kind später als üblich eingeschult werden, bleibt der Rechtsanspruch bestehen.
- Prüft unbedingt den Betreuungsvertrag mit der Kita, um sicherzugehen, dass er bis zum Schuleintritt gilt oder gegebenenfalls jährlich verlängert wird.
- Der Rechtsanspruch richtet sich an die örtliche Jugendhilfeplanung, nicht an einzelne Einrichtungen – ein Wechsel der Kita kann in Einzelfällen notwendig sein.
Unterstützung bei Problemen
Wenn ihr keinen Betreuungsplatz erhalten habt oder nur ein Angebot, das nicht eurem Bedarf entspricht, könnt ihr euch gerne an uns wenden.
- Wir bieten Information, Beratung und Erfahrungsaustausch,
- können jedoch keine Rechtsberatung ersetzen.
Unser Ziel ist es, euch praktische Tipps und mögliche Lösungen an die Hand zu geben, damit ihr euren Rechtsanspruch bestmöglich nutzen könnt.
