Elternvertretung in der Kita

Der Elternbeirat in der Kindertageseinrichtung

Die Elternvertretung in der Kita, auch Elternbeirat genannt, ist das gewählte Vertretungsgremium der Eltern innerhalb einer Kindertageseinrichtung. Sie vertritt die Interessen der Familien und wirkt an wichtigen Entscheidungen im Kita-Alltag mit.

Wahl des Elternbeirats

Bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres wählen alle Eltern einer Kita im Rahmen der Elternversammlung den Elternbeirat.
Der Elternbeirat setzt sich aus Eltern der betreuten Kinder zusammen und übernimmt seine Aufgaben für das jeweilige Kita-Jahr.

Aufgaben und Rolle des Elternbeirats

Der Elternbeirat:

  • vertritt die Interessen der Familien gegenüber der Kita-Leitung und dem Träger,
  • setzt sich für besondere Bedarfe der Kinder und Eltern ein,
  • berät die Kita bei wesentlichen Entscheidungen.

Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Elternbeirat ist ein wichtiger Bestandteil einer guten Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Informationsrechte des Elternbeirats

Der Elternbeirat ist rechtzeitig, umfassend und vor wesentlichen Entscheidungen über relevante Angelegenheiten der Kita zu informieren. Dazu gehören unter anderem:

  • personelle Besetzung und Veränderungen im Team
  • Räume und Ausstattung der Einrichtung
  • Hausordnung und Öffnungszeiten
  • ein Wechsel des Kita-Betreibers
  • die Aufnahmekriterien für neue Kinder

Hinweise und Anregungen des Elternbeirats müssen angemessen berücksichtigt werden.

Elternvertretung in der Kindertagespflege

Auch Eltern von Kindern in der Kindertagespflege können bis zum 10. Oktober eine Elternvertretung wählen.

Weitere Informationen findet ihr hier: Elternvertretung in der Kindertagespflege