Platzsuche in der Kindertagespflege

Den passenden Betreuungsplatz finden

Die Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegestelle ist sehr individuell. Manche Eltern nehmen bereits während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt Kontakt zu einer Tagespflegeperson auf, andere suchen erst später aktiv nach einem Betreuungsplatz.

Wichtig ist in jedem Fall: Meldet euren Betreuungsbedarf immer beim Jugendamt an.

Auch wenn ihr bereits mit einer Tagespflegeperson gesprochen habt und euch mündlich ein Betreuungsplatz zugesagt wurde, muss der Betreuungsbedarf offiziell beim Amt gemeldet werden. Nur so könnt ihr euch auf euren gesetzlichen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung berufen.

Besonderheiten der Kindertagespflege

Tagespflegepersonen arbeiten selbstständig. In der Regel entscheiden sie eigenständig:

  • mit welchen Familien sie einen Betreuungsvertrag abschließen,
  • in welchem Umfang die Betreuung erfolgt,
  • und ab welchem Startdatum die Betreuung beginnt.

Ein Vorteil der Kindertagespflege ist die hohe Flexibilität:

  • Ein unterjähriger Betreuungsstart ist möglich.
  • Unterschiedliche Betreuungszeiten an einzelnen Wochentagen können individuell vereinbart werden.

Unterstützung durch das Jugendamt

Wenn ihr noch keine passende Tagespflegestelle gefunden habt, empfiehlt es sich, zuerst Kontakt mit der Fachberatung des Jugendamts aufzunehmen.

Die Fachberatung:

  • berät euch bei der Auswahl einer geeigneten Kindertagespflegestelle,
  • stellt den Kontakt zu Tagespflegepersonen mit freien Plätzen her,
  • unterstützt bei Fragen rund um Organisation und Rahmenbedingungen.

Vertretung bei Krankheit und Urlaub

Bei der Auswahl einer Tagespflegestelle solltet ihr darauf achten, dass eine Vertretung bei Krankheit oder Urlaub geregelt ist.

  • In Großtagespflegestellen übernehmen meist die dort tätigen Tagespflegepersonen gegenseitig die Vertretung.
  • In anderen Fällen wird eine Vertretungstagespflegestelle eingesetzt. Dafür ist ein Kooperationsvertrag zwischen Tagespflegeperson und Familien erforderlich.

Grundsätzlich ist gemäß § 23 Absatz 2 KiBiz das Jugendamt dafür verantwortlich, dass eine Vertretung in der Kindertagespflege sichergestellt wird.