Der Jugendamtselternbeirat unterstützt die Elternmitwirkung in den Kitas und der Kindertagespflege, ist also Interessenvertreter und Ratgeber. Zu den Aufgabenbereichen des JAEB gehören:
- Information der Eltern über ihre Rechte und Pflichten
- Informationsveranstaltungen (z.B. für neu gewählte Elternvertretungen)
- Probleme und Situationen der Kinder und Eltern beim jeweiligen Träger, bei der Verwaltung und bei der Politik darstellen
- Eltern vernetzen und Informationen weitergeben
- Kontakt über den Landeselternbeirat (LEB) zu anderen JAEB suchen
- Vertretung der Elternschaft in Jugendhilfeausschuss und (wenn vorhanden) in der AG 78
Die Jugendamtselternbeiräte handeln als politische Vertreter der Elternschaft, können auch politische Themen wählen und zu ihren Schwerpunkten machen. Dazu gehören insbesondere:
- Kitaplatz- und Bedarfsplanung
- Beitragsgestaltung
- Probleme bei Öffnungs- und Schließzeiten
- Sprachstandsfeststellung / Sprachforderung
- Qualitätssicherung / Personalsituation
- Gesundheits- und Ernährungsfragen
- Übergang Kita zur Grundschule
- Flexible Öffnungszeiten (Randzeitenbetreuung)
- Anmeldeverfahren transparenter und gerechter machen
- Ferienbetreuung und Ferienbetreuungslücke
- Inklusion
Um auf allgemeine oder kommunale Probleme aufmerksam zu machen, können auch weitere Themen auf der Agenda stehen:
- Vernetzung mit anderen Verbänden (z. B. Fachkraftverbände oder Gewerkschaften)
- Demonstrationen mit Kindern (vor dem Rathaus oder vor den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses)
- Unterschriftenaktionen
- Organisation von Podiumsveranstaltungen (mit Politikern, der Verwaltung, mit Trägern)
- Pressemitteilungen und Interviews zu aktuellen Themen (Rundfunk, Fernsehen)
- Statements von Politikern im Vorfeld von Wahlen einfordern („Wahlprüfsteine“)
Quelle: Handbuch für Elternbeiräte – Landeselternbeirat NRW